Fachhochschule Flensburg

University of Applied Sciences Flensburg

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täglich von 10.00-12.00 Uhr

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Zentrale Studienberatung

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Marcel Dinslage

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Michaela Arnold

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Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag:

10.00-12.00 Uhr

Dienstags und freitags: geschlossen.

Für Studieninteressierte und Hochschulwechsler empfehlen wir die Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins.

..............................................

Ansprechpartnerin für die Seefahrts-Studiengänge

Nadine Heubeck

Maritimes Zentrum im F-Gebäude - Zimmer 10

Telefon: 0461 - 805-1523
Telefax: 0461 - 805-1300

Sprechzeiten:

Beratungstermine nur nach vorheriger Absprache!

 

Praktikantenbörse FH / MLP

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Studienangebote zum Sommersemester 2012

Wichtige Hinweise für Bewerber: 

1. Einschreibgebühr:

Für die Bearbeitung der Einschreibung wird seit dem 20. Juli 2010 eine Gebühr von 25,- Euro erhoben. Für Einschreibungen nach Vorlesungsbeginn kommt eine weitere Gebühr von 25,- Euro hinzu. 

Eine Erstattung bei Aufhebung der Einschreibung ist nicht möglich! 

Bewerbungen um einen Studienplatz zum Sommersemester 2012 sind online seit 28. November 2011 bis zum 15. Januar 2012 (Bewerbungsschluss) in folgenden Studiengängen möglich:

Bachelor-Studiengänge, 1. Fachsemester:

Master-Studiengänge:

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Bewerbungsschluss für alle Masterstudiengänge: 15. Januar 2012

Hinweise für Bewerber eines nc-freien Masterstudienplatzes:

Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1.) Sie bewerben sich zeitgerecht bis zum 15. Januar 2012 und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, weches die vorläufige Gesamtnote ausweisen sollte (nicht zwingend erforderlich!).

2.) Sie erhalten eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der angezeigte Abschluss mit mindestens „gut“ bis spätestens Mitte/ Ende April 2012 auch tatsächlich nachgewiesen wird. 

Hinweis: Bei befriedigenden Diplom- oder Bachelor-Abschlüssen würden ergänzend 2 gutachterliche Empfehlungsschreiben von beispielsweise 2 Professoren nachzureichen oder beizufügen sein. Über die Zulassung würde die Auswahlkommission entscheiden. 

3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.

 

Hinweise für Bewerber eines nc-Masterstudienplatzes:

Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1.) Sie bewerben sich zeitgerecht bis zum 15. Januar 2012 und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, weches die vorläufige Gesamtnote ausweisen muss.

2.) In das Zulassungsverfahren werden Sie mit dieser vorläufigen Gesamtnote aufgenommen. Sollten Sie aus dem Zulassungsverfahren heraus einen Studienplatz zugewiesen bekommen, wird diese Zulassung erst dann rechtskräftig, wenn der angezeigte Abschluss bis zum Vorlesungsbeginn am 5. März 2012 auch tatsächlich nachgewiesen wird und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. 

3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst in den Masterstudiengang einschreiben können, wenn Sie aus dem bisherigen Studiengang exmatrikuliert worden sind. 

Beantragen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Exmatrikulation!

Für Studierende der Fachhochschule Flensburg gilt hinsichtlich des Semesterbeitrages

Den Semesterbeitrag, den Sie ggf. noch für die Rückmeldung zum SoSe 2012 im Bachelor-Studiengang bezahlt haben, übertragen wir auf den Master-Studiengang. 

Für alle Bewerber, die nach Vorlesungsbeginn (5. März 2012)eingeschrieben werden, wird eine weitere Gebühr für die verspätete Einschreibung von 25,- Euro erhoben!

Studienangebote zum Wintersemester 2011/2012

Bewerbungen um einen Studienplatz mit Aufnahme ins 1. Fachsemester waren zum Wintersemester 2011/2012 seit dem 20. Mai 2011 bis zum 15. Juli 2011 (Bewerbungsschluss) möglich.

Achtung!

Bewerber eines nc-Studienganges beachten bitte:

1.) Neue Individuelle Hochschulauswahlquote sieht vor, dass Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ggf. qualifizierter einschlägiger Berufstätigkeit mit verbesserter Note am Zulassungsverfahren teilnehmen!

- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt zu einer Notenverbesserung von 0,5;

- Nachweis einer mindestens einjährigen qualifizierten Berufstätigkeit (Vollzeit) würde die Note um weitere 0,2 für jedes volle Jahr verbessern können (Nachweis durch qualifiziertes Arbeitszeugnis).

2.) Gemäß Hochschulzulassungsverordnung wird bei der Studienplatzvergabe nur ein Zulassungsantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge berücksichtigt. 

Wichtiger Hinweis zur Einschreibgebühr für alle Bewerber:

Für die Bearbeitung der Einschreibung wird für alle Haupthörer und Zweithörer eine Gebühr von 25,- Euro erhoben. Für Einschreibungen nach Vorlesungsbeginn (12. September 2011) kommt eine weitere Gebühr von 25,- Euro hinzu.

Die Bezahlung ist erst nachzuweisen, wenn Sie von uns einen Zulassungsbescheid erhalten haben und durch diesen aufgefordert werden, weitere für die Einschreibung fehlende Unterlagen nachzureichen. 

Für Bewerber um Studienplätze für höhere Fachsemester und Masterstudienplätze gilt:

Es ist regelmässig von einer verspäteten Einschreibung auszugehen, wenn die Bewerbung nach dem 15. Juli 2011 eingeht.

Eine Erstattung auch bei Aufhebung der Einschreibung ist nicht möglich! 

Bachelor-Studiengänge zum Wintersemester 2011/12:

Aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten Aufnahmekapazitäten wurden einige Bachelor- und erstmals Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt angeboten. 

Achtung!

Bewerber eines nc-Studienganges beachten bitte:

Gemäß Hochschulzulassungsverordnung wird bei der Studienplatzvergabe nur ein Zulassungsantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge berücksichtigt. 

Master-Studiengänge zum Wintersemester 2011/12:

Bewerbungsschluss für alle Masterstudiengänge: 15. Juli 2011

Hinweise für Bewerber eines nc-freien Masterstudienplatzes:

Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1.) Sie bewerben sich zeitgerecht bis zum 15. Juli 2011 und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, weches die vorläufige Gesamtnote ausweisen sollte (nicht zwingend erforderlich!).

2.) Sie erhalten eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der angezeigte Abschluss mit mindestens „gut“ bis spätestens Mitte/ Ende Oktober 2011 auch tatsächlich nachgewiesen wird.

Hinweis: Bei befriedigenden Diplom- oder Bachelor-Abschlüssen würden ergänzend 2 gutachterliche Empfehlungsschreiben von beispielsweise 2 Professoren nachzureichen oder beizufügen sein. Über die Zulassung würde die Auswahlkommission entscheiden. 

3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.

 

Hinweise für Bewerber eines nc-Masterstudienplatzes:

Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1.) Sie bewerben sich zeitgerecht bis zum 15. Juli 2011 und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, weches die vorläufige Gesamtnote ausweisen muss.

2.) In das Zulassungsverfahren werden Sie mit dieser vorläufigen Gesamtnote aufgenommen. Sollten Sie aus dem Zulassungsverfahren heraus einen Studienplatz zugewiesen bekommen, wird diese Zulassung erst dann rechtskräftig, wenn der angezeigte Abschluss bis zum Vorlesungsbeginn am 12. September 2011 auch tatsächlich nachgewiesen wird und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst in den Masterstudiengang einschreiben können, wenn Sie aus dem bisherigen Studiengang exmatrikuliert worden sind.

Beantragen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Exmatrikulation!

Für Studierende der Fachhochschule Flensburg gilt hinsichtlich des Semesterbeitrages:

Den Semesterbeitrag, den Sie ggf. noch für die Rückmeldung zum WS 2011/2012 im Bachelor-Studiengang bezahlt haben, übertragen wir auf den Master-Studiengang. 

Für alle Bewerber, die nach Vorlesungsbeginn (12. September 2011)eingeschrieben werden, wird eine weitere Gebühr für die verspätete Einschreibung von 25,- Euro erhoben!