Fachhochschule Flensburg

University of Applied Sciences Flensburg

Kanzleistrasse 91-93
D-24943 Flensburg
Germany

Telefon: +49 (0)461 805 01
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Maritim.
Modern.
Praxisnah!

Foto vom Campus der Hochschule
 

Prüfungsamt

 

Nadine Heubeck

Abteilungsleiterin

Raum H 8
Tel.: +49 (0)461 805 1523
Fax: +49 (0)461 805 1300 

Gudrun Dix

Fachbereich Wirtschaft

Raum H 9
Tel.: +49 (0)461 805 1303
Fax: +49 (0)461 805 1300

Inge Cordes

Fachbereich Technik

Buchstabe A-L, Raum H 7
Tel.: +49 (0)461 805 1305
Fax: +49 (0)461 805 1300

Torsten Mielke

Fachbereich Technik

Buchstabe M-Z, Raum H 6
Tel.: +49 (0)461 805 1306
Fax: +49 (0)461 805 1300

Kerstin Krüger

Raum H 5
Tel.: +49 (0)461 805 1327
Fax: +49 (0)461 805 1300

Technische Unterstützung 

Ralf-B. Andresen, IT-Dezernat

Raum H 114
Tel.: +49 (0)461 - 805-1416
Fax: +49 (0)461 - 805-1300

 

Praktikantenbörse FH / MLP

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Prüfungsanmeldungen

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung zu den Prüfungen findet online statt. Das heißt, Sie können sich unter den Online-Service-Funktionen des Prüfungsamtes während des Anmeldezeitraumes 24 Stunden am Tag an- und abmelden. Die erforderliche PIN und Matrikelnummer haben Sie mit Ihrer Immatrikulation zu Beginn des Studiums erhalten. Die Prüfungsanmeldung ist nach Ablauf des Anmeldezeitraumes verbindlich. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nach jeder Prüfungsanmeldung eine Bestätigungsemail vom Prüfungamt erhalten. Bitte kontrollieren Sie diese sehr sorgfältig. Die endgültige Zulassung erfolgt nach Veröffentlichung der Zulassungslisten. Diese finden Sie in den Aushängen der FH Flensburg oder aber auf der Homepage.   Außerhalb dieser Zeiten ist nur ein Ansichtmodus möglich.

Der Prüfungsterminplan des Prüfungsamtes ist wie ein roter Faden in Ihrem Studium zu sehen. Nur zu den angegebenen Terminen können Sie sich zu Prüfungen, wie z.B. Klausuren, Sonstige Prüfungsleistungen anmelden. Achten Sie in jedem Fall auch auf aktuelle Veröffentlichungen des Prüfungsamtes per Email! Versäumte Termine können eine ungewollte Verlängerung Ihres Studiums bedeuten!

 

Abmeldung von Prüfungen aus triftigen Gründen

Das Versäumnis einer Klausur ist unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Werktagen (einschließlich Samstag) - dem Prüfungsausschuss zu melden.

Bei Krankheit reichen Sie bitte folgendes Formular sowie ein Attest ein, aus dem hervorgeht, dass Sie prüfungsunfähig erkrankt sind.

Zur Wahrung der Frist ist der Eingang beim Prüfungsamt erforderlich, die Abgabe bei der Post (Poststempel) genügt nicht.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Krankmeldung innerhalb der oben genannten Frist einzureichen, so ist das Prüfungsamt unverzüglich in angemessener Weise zu unterrichten.

Der Prüfungsausschuss entscheidet in diesen Fällen über die Anerkennung.