Kanzleistrasse 91-93
D-24943 Flensburg
Germany
Telefon: +49 (0)461 805 01
Telefax: +49 (0)461 805 1300

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Wichtiger Hinweis für alle Bewerber:
Für die Bearbeitung der Einschreibung wird seit dem 20. Juli 2010 für Haupthörer und Zweithörer eine Gebühr von 25,- Euro erhoben.
Die Bezahlung ist erst nachzuweisen, wenn Sie von uns einen Zulassungsbescheid erhalten haben und durch diesen aufgefordert werden, weitere für die Einschreibung fehlende Unterlagen nachzureichen.
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Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:
Verwendungszweck:
Eine Erstattung - auch bei Aufhebung der Einschreibung - ist nicht möglich.
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Für verspätete Einschreibungen und Einschreibungen nach Vorlesungsbeginn (5. März 2012) kommt eine weitere Gebühr von 25,- Euro hinzu. Dieses betrifft regelmässig Bewerber, die sich nach Bewerbungsschluss bewerben bzw. beworben haben, so dass eine Gesamtgebühr von 50,- Euro bei Einschreibung erhoben werden wird.
Diese Gebühr gilt auch für Bewerber von Masterstudienplätzen, die aufgrund des späteren Nachweises ihres Abschlusses erst verspätet eingeschrieben werden können!
Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie bitte zunächst unter den FAQs nach, ob Sie dort eine Antwort finden, bevor Sie sich an uns wenden.
Bewerbungsschluss ist auch für alle Masterstudiengänge: 15. Januar 2012
Zulassungsvoraussetzungen: Master-Studiengänge
Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:
1.) Sie bewerben sich termingerecht und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, welches auch die vorläufige Gesamtnote ausweist.
2.) Sie erhalten eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der angezeigte Abschluss mindestens mit der Abschlussnote „gut“ bis spätestens Mitte/ Ende April 2012 auch tatsächlich nachgewiesen wird.
Hinweis: Bei befriedigenden Diplom- oder Bachelor-Abschlüssen würden ergänzend 2 gutachterliche Empfehlungsschreiben von beispielsweise 2 Professoren nachzureichen oder beizufügen sein.
3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst in den Masterstudiengang einschreiben können, wenn Sie aus dem bisherigen Studiengang exmatrikuliert worden sind.
Beantragen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Exmatrikulation!
Den Semesterbeitrag, den Sie ggf. noch für die Rückmeldung zum SoSe 2012 im Bachelor-Studiengang bezahlt haben, übertragen wir auf den Master-Studiengang. Das Bearbeitungsentgelt für Ihre Bewerbung in Höhe von 25,- Euro ist hiervon unabhängig zu zahlen.
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Aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten Aufnahmekapazität sind einige Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt.
Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge!