Fachhochschule Flensburg

University of Applied Sciences Flensburg

Kanzleistrasse 91-93
D-24943 Flensburg
Germany

Telefon: +49 (0)461 805 01
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Fragen zu Ihrer Bewerbung beantwortet unsere

Bewerberhotline:

täglich von 10.00-12.00 Uhr

Tel.: +49 (0)461 805 1807

oder Sie schreiben uns eine Email:

bewerbungsinfo(fh)fh-flensburg.de

Abteilungsleitung

Sylvia Rußbüldt

Fachhochschule Flensburg
Raum H06
Kanzleistraße 91-93
24943 Flensburg

Telefon: 0461 - 805-1307
Telefax: 0461 - 805-1300

Studierendenservice

Sabrina Lemke

Fachhochschule Flensburg
Raum H2
Kanzleistraße 91-93
24943 Flensburg

Telefon: 0461 - 805-1308
Telefax: 0461 - 805-1300

Anja Edwards

Schwerpunkte: Masterstudiengänge, Betreuung ausländischer Bewerber

Raum H3
Tel.: +49 (0)461 805 1330
Fax: +49 (0)461 805 1300

..................................

Technische Unterstützung

Ralf-B. Andresen, IT-Service

Raum H 18
Kanzleistraße 91-93
24943 Flensburg

Telefon: 0461 - 805-1416
Telefax: 0461 - 805-1300

 

Praktikantenbörse FH / MLP

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Sommersemester 2012  

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Bewerbungsschluss: 15. Januar 2012

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Wichtiger Hinweis für alle Bewerber:

Für die Bearbeitung der Einschreibung wird seit dem 20. Juli 2010 für Haupthörer und Zweithörer eine Gebühr von 25,- Euro erhoben.

Die Bezahlung ist erst nachzuweisen, wenn Sie von uns einen Zulassungsbescheid erhalten haben und durch diesen aufgefordert werden, weitere für die Einschreibung fehlende Unterlagen nachzureichen. 

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Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:

Bundesbank Kiel, BLZ: 210 000 00, Kto.Nr.: 210 015 08

Verwendungszweck:

8726 - 11101 / Einschreibgebühr / Vorname + Name, Bewerbernummer

Eine Erstattung - auch bei Aufhebung der Einschreibung - ist nicht möglich.

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Für verspätete Einschreibungen und Einschreibungen nach Vorlesungsbeginn (5. März 2012) kommt eine weitere Gebühr von 25,- Euro hinzu. Dieses betrifft regelmässig Bewerber, die sich nach Bewerbungsschluss bewerben bzw. beworben haben, so dass eine Gesamtgebühr von 50,- Euro bei Einschreibung erhoben werden wird.

Diese Gebühr gilt auch für Bewerber von Masterstudienplätzen, die aufgrund des späteren Nachweises ihres Abschlusses erst verspätet eingeschrieben werden können!

Eine Erstattung ist bei Rücktritt von der Bewerbung oder Aufhebung der Einschreibung nicht möglich! 

Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie bitte zunächst unter den FAQs nach, ob Sie dort eine Antwort finden, bevor Sie sich an uns wenden.

Hinweise für Bewerber eines Masterstudienplatzes:

Bewerbungsschluss ist auch für alle Masterstudiengänge: 15. Januar 2012

Zulassungsvoraussetzungen: Master-Studiengänge

Für Studierende, die ihren zulassungsrelevanten Bachelor-Abschluss noch nicht nachweisen können, ist folgendes Verfahren vorgesehen:

1.) Sie bewerben sich termingerecht und legen Ihren Bewerbungsunterlagen das aktuelle Notenkonto bei, welches auch die vorläufige Gesamtnote ausweist.

2.) Sie erhalten eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der angezeigte Abschluss mindestens mit der Abschlussnote  „gut“ bis spätestens Mitte/ Ende April 2012 auch tatsächlich nachgewiesen wird.

Achtung! Bewerber eines nc-Masterstudienplatzes müssen den zulassungsrelevanten Abschluss bereits bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen haben!

Hinweis: Bei befriedigenden Diplom- oder Bachelor-Abschlüssen würden ergänzend 2 gutachterliche Empfehlungsschreiben von beispielsweise 2 Professoren nachzureichen oder beizufügen sein.

3.) Sobald Sie Ihren Abschluss erhalten haben, melden Sie sich zur Vereinbarung eines Einschreibtermins beim Studierendenservice der Fachhochschule Flensburg.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst in den Masterstudiengang einschreiben können, wenn Sie aus dem bisherigen Studiengang exmatrikuliert worden sind.

Beantragen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Exmatrikulation!

Für Studierende der Fachhochschule Flensburg gilt hinsichtlich des Semesterbeitrages:

Den Semesterbeitrag, den Sie ggf. noch für die Rückmeldung zum SoSe 2012 im Bachelor-Studiengang bezahlt haben, übertragen wir auf den Master-Studiengang. Das Bearbeitungsentgelt für Ihre Bewerbung in Höhe von 25,- Euro ist hiervon unabhängig zu zahlen.

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Online Einschreibung

Bewerbungen um einen Studienplatz zum Sommersemester 2012 sind in folgenden Studiengängen seit 30. November 2011 bis zum 15. Januar 2012 möglich: 

Bachelor-Abschluss (1. Fachsemester / höh. Fachsem.):

  • Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) - zulassungsbeschränkt (1. Fachsem.) - höhere Fachsem. zulassungsfrei
  • Schiffstechnik (Bachelor of Engineering), Studienrichtungen: Schiffsbetriebstechnik (1. Fachsem./höh. Fachsem.) und Schiffsmaschinenbau (nur höh. Fachsem.)
  • Seeverkehr, Nautik und Logistik (Bachelor of Science) - Zulassung erfolgt ins 1. Fachsemester nur mit Praxissemestervertrag -

Aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten Aufnahmekapazität sind einige Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt.  

 Bachelor-Abschluss (nur höhere Fachsem.):

Master-Abschluss:

Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge!